HEIZSYSTEME VERGLEICHEN
Amortisationsrechner Wärmepumpe
Vergleichen Sie Investition, Förderung sowie laufende Energie- und Betriebskosten über bis zu 30 Jahre.
Investition
Einmalige Anschaffungskosten beider Heizsysteme.
Förderung
KfW-Programm 458, Förderbedingungen gültig seit 21.07.2026.
Gewählter Zeitraum wird berechnet.
Zusätzlich sinkt der Förderhöchstbetrag der ersten Wohneinheit erstmals am 01.02.2027 und danach jeweils am 01.02. und 01.08. um 750 €. Der ausgewiesene Klimageschwindigkeitsbonus gilt nur, wenn alle persönlichen und technischen Voraussetzungen erfüllt sind. KfW-Programm 458
Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, erhöhen sich die Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 €. Regelung im Gebäudemodernisierungsgesetz
Was bedeutet „zu versteuerndes Haushaltseinkommen“?
Es ergibt sich aus dem Einkommen eines Kalenderjahres der im Haushalt wohnenden selbstnutzenden (Mit-)Eigentümer sowie deren im Haushalt lebenden Ehe- oder Lebenspartner oder Partner aus eheähnlicher Gemeinschaft zum Zeitpunkt der Antragstellung. Für das Haushaltsjahreseinkommen wird der Durchschnitt aus den zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt. Der Nachweis erfolgt insbesondere anhand der Einkommensteuerbescheide des Finanzamtes.
BEG-EM-RichtlinieKfW-Programm 458KfW-Servicetelefon 0800 539-9013
- Förderhöchstbetrag Gebäude
- –
- Anteiliger Höchstbetrag der Maßnahme
- –
- Förderfähige Kosten
- –
- Bonus-Bemessungsgrundlage selbstgenutzte WE
- –
- Grundförderung 30 %
- –
- Klimageschwindigkeitsbonus –
- –
- Einkommensbonus –
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- Kappung auf Förderobergrenze
- –
Weitere Förderung
Bitte Wechselwirkung mit der KfW-Förderung prüfen.
Energiekosten
Verbrauch, Preise, Bioanteil und fossile CO₂-Kosten.
Faustwerte: 1 Liter Heizöl ≈ 10 kWh; 1 m³ Erdgas ≈ 10 kWh. Für Gas gilt bei der Abrechnung genauer: m³ × Zustandszahl × Brennwert = kWh. Quelle Gas · Quelle Heizöl · BDEW-Abrechnungsformel
- Gas: Standard-/Konstanttemperaturkessel 65–70 %, Niedertemperaturkessel 88–93 %, Brennwerttechnik 102–108 %.
- Heizöl: Standard-/Konstanttemperaturkessel 65–70 %, Niedertemperaturkessel 87–94 %, Brennwerttechnik 98–103 %.
Gas · Standard-/Konstanttemperaturkessel: 65–70 %. Startwert 65 %.
Die Werte beziehen sich auf den unteren Heizwert. Bei Brennwerttechnik sind deshalb rechnerisch Werte über 100 % möglich. Der tatsächliche Jahresnutzungsgrad hängt vom konkreten Gebäude, der Auslegung sowie Anlagen-, Speicher- und Verteilverlusten ab. UBA – Orientierungswerte · UBA – Definition · Amtliche Kesseldefinitionen
- ab 2029: 10 %
- ab 2030: 15 %
- ab 2035: 30 %
- ab 2040: 60 %
Die Berechnung verwendet verbindlich die Stufen des am 29.07.2026 in Kraft getretenen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG). Der Bioanteil wirkt auf Brennstoffpreis und fossile CO₂-Kosten. Stufen beim BMWE
Als grobe Marktannahme werden für Biogas häufig 30–40 % Mehrkosten genannt. Die ZfK-Auswertung zeigt eine breite Spanne: Tarife mit 15 % Biomethan lagen durchschnittlich bei 14 ct/kWh (11–17 ct/kWh), gegenüber rund 11 ct/kWh für Erdgas; Tarife mit höherem Biomethananteil können bis etwa 20 ct/kWh reichen. Deshalb bleibt der Aufschlag frei einstellbar.
Bioheizöl ist als Mischung aus Heizöl und biogenen bzw. erneuerbaren Komponenten erhältlich. Einen gesetzlich festgelegten Preisaufschlag gibt es nicht. Marktangaben nennen häufig etwa 5–15 % gegenüber gewöhnlichem Heizöl; der tatsächliche Aufschlag hängt von Bioanteil, Produkt, Liefermenge, Region und Anbieter ab. Der Startwert von 1 ct/kWh entspricht bei 11 ct/kWh Heizöl rund 9 % und bleibt frei änderbar.
Betrieb & Nutzung
Jährliche Wartungs- und Nebenkosten.
Kostenverlauf und Auswertung
Kumulierte Gesamtkosten inklusive Investition, Förderung, Energie, Bioanteil, CO₂ und Wartung.
Amortisationstabelle anzeigen oder ausblenden
| Jahr | Wärmepumpe kumuliert | Gas kumuliert | Einsparung pro Jahr | Einsparung kumuliert |
|---|
Nominale Zahlungsströme ohne Abzinsung. Der Schnittpunkt wird zwischen den Jahreswerten linear interpoliert. Strombedarf = jährlicher Wärmebedarf ÷ Jahresarbeitszahl; Brennstoffbedarf = jährlicher Wärmebedarf ÷ Nutzungsgrad. Die Rechnung bildet keine Anlagenalterung, Finanzierung, Ersatzinvestitionen oder Restwerte ab.
Regelstand und Quellen
- KfW 458 – Heizungsförderung für Privatpersonen, Stand 07/2026
- KfW-Merkblatt 600 000 5131, gültig ab 21.07.2026
- Bundesregierung – Gebäudemodernisierungsgesetz, in Kraft seit 29.07.2026
- BMWE – verbindliche Bioanteile nach dem GModG
- BEHG § 10 – CO₂-Preiskorridor 2026
- ZfK – Preisvergleich Biogastarife
- DIN 51603-1:2024-11 – Heizöl EL mit erneuerbaren Komponenten
- Finanztip – Marktangabe zum Preisaufschlag von Bioheizöl
- Verbraucherzentrale – Umrechnung Erdgasverbrauch
- co2online – Umrechnung Heizölverbrauch
- Umweltbundesamt – Orientierungswerte für Jahresnutzungsgrade von Heizkesseln
- Umweltbundesamt – Definition Jahresnutzungsgrad
- Bundesrecht – Definitionen von Standard-, Niedertemperatur- und Brennwertkesseln
Verifiziert am 18.08.2026. Förderbedingungen, Gesetze und Preise können sich ändern. Vor Veröffentlichung und Antragstellung ist eine erneute fachliche Prüfung erforderlich.